GARANTIEBESTIMMUNGEN FÜR ZÄHNE
Unsere Garantiebestimmungen für Zähne:
Als renommierte Zahnklinik im Bereich der Zahnheilkunde betreut Rgnetic seit mehr als 5 Jahren Patienten aus über 15 Ländern. Rgnetic hält die höchsten Qualitätsstandards aufrecht, indem es die besten Materialien verwendet, sehr erfahrene Zahnärzte beschäftigt und ein hauseigenes Labor betreibt. In sehr seltenen Fällen kann es jedoch zu kleineren Problemen bei Ihrer Zahnbehandlung kommen. Rgnetic ist stolz darauf, Patienten mit so kleinen Problemen eine transparente Garantiepolitik zu bieten. Bei Problemen beteiligt sich Rgnetic an den Reisekosten bis zum Einzelwert von 180 Euro*. Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte (siehe untenstehende Liste), übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben. Bei kleinen Anpassungen leisten wir einen einmaligen Beitrag zu einer korrektiven Behandlung in Ihrem Heimatland.
Bitte verwechseln Sie Garantiefristen nicht mit der Lebenserwartung Ihrer Behandlung. Ihre Behandlungen halten länger, wenn sie richtig gepflegt werden.
Bitte überprüfen Sie die folgende Liste mit den Behandlungen, die unter die Garantie fallen, und deren Garantiezeitraum:
Zahnimplantate: lebenslange Garantie auf das Material, 10 Jahre Garantie auf die Behandlung
Die meisten Kliniken geben eine lebenslange Garantie auf Zahnimplantate an. Nach unserer Erfahrung beinhalten die meisten jedoch nur die Materialbruch- oder Bruchgarantie, die von der Implantatfirma standardmäßig gegeben wird. Wir bieten auch eine Garantie für die Behandlung von 10 Jahren an. Sollte das Zahnimplantat innerhalb von 10 Jahren versagen (globale Statistiken zeigen eine Ausfallrate von etwa 5 %), ersetzen wir es einmal kostenlos (vorausgesetzt, es treten keine Probleme auf, die zum Erlöschen der Garantie der Behandlung führen könnten).
Zahnkronen: 5 Jahre Garantie
Zahnkronen haben eine 5-Jahres-Garantie gegen Bruch, Absplitterung oder Zementversagen. Wenn Ihre Kronen kleinere Reparaturen, wie eine weiße Komposit-Restauration oder eine Neuzementierung, erfordern, leistet Rgnetic einen einmaligen maximalen Beitrag von 100 Euro, damit Sie das Problem in Ihrem Heimatland beheben lassen können.
Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte, übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben.
Zahnbrücken: 5 Jahre Garantie
Zahnbrücken haben eine 5-Jahres-Garantie gegen Bruch, Absplitterung oder Zementversagen. Wenn Ihre Brücken kleinere Reparaturen, wie eine weiße Komposit-Restauration oder eine Neuzementierung erfordern, leistet Rgnetic einen einmaligen maximalen Beitrag von 100 Euro, um das Problem in Ihrem Heimatland beheben zu lassen.
Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte, übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben.
Dental Laminat Veneers: 3 Jahre Garantie
Dental Laminat Veneers haben eine 3-Jahres-Garantie gegen Bruch, Abplatzen oder Zementversagen. Wenn Ihre Veneers kleinere Reparaturen, wie eine weiße Komposit-Restauration oder eine erneute Verklebung erfordern, leistet Rgnetic einen einmaligen maximalen Beitrag von 100 Euro, damit Sie das Problem in Ihrem Heimatland beheben lassen können.
Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte, übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben.
Zahnfüllungen: 3 Jahre Garantie
Für Zahnfüllungen gibt es eine 3-jährige Garantie gegen das Herausfallen aus Ihrem natürlichen Zahn. Wenn Ihre Zahnfüllungen kleinere Reparaturen erfordern, leistet Rgnetic einen einmaligen Beitrag von maximal 30 Euro, damit Sie das Problem in Ihrem Heimatland beheben lassen können.
Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte, übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben.
Zahn-Inlays/Zahn-Onlays: 3 Jahre Garantie
Auf Dental-Inlays und Dental-Onlays wird eine 3-Jahres-Garantie gegen Bruch, Abplatzen oder Zementversagen gewährt. Wenn Ihre Zahn-Inlays oder Zahn-Onlays kleinere Reparaturen erfordern, wie z. B. eine weiße Komposit-Restauration oder eine Neuzementierung, leistet Rgnetic einen einmaligen Beitrag von maximal 100 Euro, um das Problem in Ihrem Heimatland beheben zu lassen.
Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte, übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben.
Zahnersatz: 2 Jahre Garantie
Auf Zahnersatz wird eine 2-Jahres-Garantie gegen Bruch gewährt. Wenn Ihr Zahnersatz kleinere Reparaturen erfordert, leistet Rgnetic einen einmaligen Beitrag von maximal 100 Euro, damit Sie das Problem in Ihrem Heimatland beheben lassen können.
Wenn kein Problem auftritt, das die Garantie der Behandlung ungültig machen könnte, übernimmt Rgnetic alle notwendigen Zahn- und Laborkosten, um das Problem bei Ihrem Besuch in unserer Klinik zu beheben.
Zahnbehandlungen, die von einem anderen Zahnarzt oder einer anderen Klinik eingeleitet wurden:
Wenn Sie die Behandlung in einer anderen Zahnklinik begonnen haben und wir aufgefordert wurden, das Verfahren abzuschließen, beachten Sie bitte, dass Rgnetic den gesamten Behandlungsprozess nicht überwachen konnte. Aufgrund möglicher Streitigkeiten mit anderen Zahnärzten/Kliniken kann Rgnetic daher keine Garantie übernehmen.
Die Garantie wird unter folgenden Umständen reduziert oder erlischt, wenn
- die Anweisungen zur Nachbehandlung nicht befolgt werden,
- die allgemeine Mundhygiene vernachlässigt wird,
- der Patient nicht mindestens einmal im Jahr eine routinemäßige zahnärztliche Kontrolle und professionelle Zahnreinigung hat vornehmen lassen (Rechnungsnachweis erforderlich),
- die Anweisungen des Zahnarztes nicht befolgt werden,
- herausnehmbare Restaurationen, wie Teil- oder Vollprothesen, nicht richtig aufbewahrt und gepflegt werden,
- Zahnfleisch oder Knochen zurückgehen oder sich verschlechtern,
- Unfallschäden auftreten (z. B. Verkehrsunfälle, Sport oder damit verbundene Freizeitaktivitäten mit Zahnschäden),
- eine Allgemeinerkrankung mit negativen Auswirkungen auf den Zahnzustand auftritt (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustände nach Röntgen- oder Chemotherapie),
- das Rauchen die Ursache für Ihre Zahnprobleme ist,
- der Patient vorübergehend oder dauerhaft Schmuck trägt, der an Zähnen, Zunge oder Lippen befestigt ist,
- übermäßiges Schleifen ursächlich ist,
- ein Bissschutz vorhanden ist und nicht wie empfohlen getragen wird.
Zusätzliche Informationen zur Garantie:
Da wir den Vorteil eines hauseigenen Dentallabors haben, können Sie ganz einfach die Farbe und Form auswählen, die Sie für Ihre Lächeln-Makeover-Behandlungen möchten.
Vor der Einpassung fragen wir Sie nach Ihrer Meinung und Erlaubnis zur Einpassung der Restauration (Veneers/Kronen etc.). Sobald Sie die endgültige Entscheidung getroffen haben, werden Ihre Restaurationen eingepasst. Rgnetic kann nicht für Entscheidungsänderungen des Patienten nach der Anpassung verantwortlich gemacht werden.
Gelegentlich erleiden Zähne während der Kronen- und Brückenarbeit ein Präparationstrauma, was eine anschließende Wurzelkanalbehandlung erforderlich macht. Rgnetic wird die notwendigen Wurzelkanalbehandlungen basierend auf dem aktuellen Zustand durchführen. Wenn innerhalb eines Monats nach Ihrer Behandlung eine andere Wurzelkanalbehandlung erforderlich ist, leistet Rgnetic einen einmaligen maximalen Beitrag von 100 Euro, damit Sie das Problem in Ihrem Heimatland beheben lassen können. Nach einem Monat nach der Behandlung haftet Rgnetic nicht mehr für Probleme/zusätzlichen Wurzelkanalbehandlungsbedarf, die zum Zeitpunkt der Behandlung nicht vorhersehbar oder vorhersehbar waren.
Aufgrund der Natur des menschlichen Körpers, können wir keine Garantie für die Wurzelkanalbehandlung geben.
*Reisekostenbeitrag: Der Reisekostenbeitrag ist einmalig und gilt ausschließlich für Implantat-, Kronen- und Veneers-Behandlungen. Er wird auch nicht an Patienten ausgehändigt, die sich für die Behebung des Problems zu Hause entschieden haben und bereits einen Beitrag für die Heimreparaturoption erhalten haben.
Bei Fragen zu den Garantiebedingungen können Sie sich gerne an unser Team wenden.